Perfekte Unterhaltung im Wohnzimmer: So kombiniert man TV und PC

Sat-Technik und Bandbreite

Wegen der niedrigen Bandbreite sollte allerdings auf das digital terrestrische Fernsehen (DVB-T) grundsätzlich verzichtet werden. Auch der Transport digitaler Daten über das Kabelnetz unterliegt Bandbreiten-Limits. Daher finden sich beispielsweise nur wenige HD-Kanäle in den Kabelnetzen – und wenn, werden sie häufig mit einer niedrigeren Bandbreite als über Satellit ausgestrahlt. Nur bei Kabel Baden-Württemberg ist die Modernisierung des Kabelnetzes schon so weit fortgeschritten, dass nahezu das gleiche Angebot von HDTV-Sendern wie über Satellit empfangbar ist. Auch Premiere HD wird eingespeist.

Weniger Bandbreite bedeutet weniger Information, was letztendlich eine schlechtere Bildqualität hervorruft. Für ein optimales Bild sollte man daher auf digitalen Satelliten-Empfang setzen. Neben der höheren Bandbreite ist auch das Angebot an HDTV-Sendern in den meisten Fällen deutlich größer als in den Kabelnetzen. Bereits eine Spiegel-Diagonale von 45 Zentimetern reicht für den Empfang von HD-Sendern völlig aus.

Technisat Digidish 45

Ein Parabolspiegel mit einem Durchmesser von 45 Zentimeter ist für den Empfang von HDTV bereits ausreichend.

Allerdings garantiert der digitale Empfang über Satellit nicht immer ein optimales Bild. Leider viel zu häufig begrenzen die Sender aus Kostengründen die Bandbreite auf den Transpondern. Während bei ARD und ZDF noch alles im Lot ist, sparen vor allem die Dritten und kleine Privatsender an Bandbreite. Auf linowsat.de finden sich aktuelle Daten über die Bandbreite der verschiedenen Sender.

Rechtliches

Das Aufstellen einer Sat-Empfangsanlage führt immer wieder zu Streitigkeiten. Die Rechtsprechung verschiebt sich in jüngster Zeit allerdings zugunsten der Satellitentechnik. Selbst wenn in der Wohnung ein Kabelanschluss vorhanden ist, muss der Vermieter der Aufstellung eines Parabolspiegels zustimmen, wenn dieser weder das Gebäude beschädigt noch der optische Eindruck nennenswert gestört wird, so das BGH einem aktuellen Urteil (Az VIII ZR 207/04 vom 16. Mai 2007).

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