EU bei einheitlichem Patentrecht wieder auf Kurs

Bis auf Italien und Spanien haben alle Mitgliedsstaaten einem Vorschlag von Ungarn zugestimmt. Für ein EU-weit "einheitliches Patent" wird kein EU-Patentgericht benötigt - das der EuGH für verfassungswidrig erklärt hat.

Der Rat der Europäischen Union hat für ein EU-weit "einheitliches Patent" gestimmt.

Der Rat der Europäischen Union hat einem Vorschlag von Ungarn für ein einheitliches Patentrecht zugestimmt. Damit laufen die Verhandlungen wieder an. Ungarn hat noch bis Freitag die Ratspräsidentschaft inne.

Ungarns Vorschlag ähnelt jenem der Europäischen Kommission vom Juli 2010. Widerstand seitens Italiens und Spaniens hatte damals allerdings zum Stillstand des Projekts geführt. Sie sahen ihre Sprachen unterrepräsentiert.

Statt eines „EU-Patents“ ist nun die Rede von einem „einheitlichen Patent“. Mitte Februar 2011 hatte das EU-Parlament grünes Licht für ein europaweit einheitliches Patentsystem gegeben. Die Einigung des EU-Ministerrats sieht jetzt vor, dass europäische Patente entweder auf Englisch, Deutsch oder Französisch eingereicht werden können. Später müssen sie in die anderen beiden Sprachen übersetzt werden. Bis auf Spanien und Italien haben alle Mitgliedsstaaten den Vorschlag abgesegnet.

Ungarns Finanzminister Zoltán Cséfalvay erklärte, er wäre zufriedener, hätten alle 27 EU-Staaten dem Entwurf zugestimmt. Italien und Spanien hätten aber auch später noch die Möglichkeit, dem Projekt beizutreten.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Anfang März in einem Gutachten festgestellt, dass die Einrichtung eines europäischen Patentgerichts nicht mit EU-Recht vereinbar wäre. Es befände sich „außerhalb des institutionellen und gerichtlichen Rahmens der Union“.

Seine Einschätzung (PDF) gab der EuGH auf ein Ansuchen des Europarats von 2009 hin ab. Der Europarat ist institutionell nicht mit der EU verbunden. Er dient als Forum für allgemeine europäische Fragen und soll den witschaftlichen und sozialen Fortschritt Europas fördern.

Die EU-Kommission spielte das Gutachten des EuGH herunter. Die richterliche Meinung habe keine Auswirkungen. „Die Bildung eines einheitlichen Patentschutzes ist juristisch von der Einführung eines europäischen Patentgerichts unabhängig“, heißt es aus der Kommission. „Es ist wichtig, jetzt nicht den Schwung zu verlieren und eine jahrzehntelange Diskussion über das EU-Patent durch verbesserte Zusammenarbeit zu einer schnellen und erfolgreichen Lösung zu bringen.“

Die Idee eines europaweiten Patentsystems stammt ursprünglich aus dem Jahr 2000. Derzeit können nationale Patente neben europaweiten existieren, die vom Europäischen Patentamt (EPO) ausgestellt werden. Dieses ist allerdings nicht Teil der EU, sondern dient nur als zentrale Anlaufstelle.

Damit ein Patent in allen Mitgliedsstaaten gültig ist, muss es in jedem einzelnen Land angemeldet werden. Die Patentschrift muss zusätzlich in jeder Landessprache vorliegen. „Das System ist komplex und kostspielig“, heißt es vonseiten des EU-Parlaments. „Ein europäisches Patent kann zehnmal teurer sein als ein vergleichbares Patent in den USA.“ Ein einheitliches System helfe, Unterschiede in der Handhabung von Schutzrechten abzubauen und vereinfache den Schutz von Patenten innerhalb Europas.

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