Bundesrat erhebt Einspruch gegen TKG-Novelle

Jetzt muss sich der Vermittlungsausschuss damit befassen. Strittig ist etwa, wie der Breitbandausbau gefördert werden soll. Der Bundesrat wünscht sich eine Beteiligung der Länder.

Der Bundesrat hat sich in seiner heutigen Sitzung (PDF) gegen die Ende Oktober vom Bundestag beschlossene Novelle zum Telekommunikationsgesetz (TKG) ausgesprochen. Er meldete Änderungswünsche und rief daher den Vermittlungsausschuss an. Damit verzögert sich die Einführung erneut.

Bundestag

Strittig ist unter anderem, wie der Ausbau schneller Internetverbindungen in ländlichen Gegenden gefördert werden soll. Der Bundesrat fordert eine Beteiligung der Länder an den möglichen zukünftigen Erlösen des Bundes aus Frequenzversteigerungen, weil sich diese zweckgebunden für den Breitbandausbau verwenden ließen. Schon in seiner Stellungnahme vom 15. April hatte der Bundesrat „große Zweifel“ geäußert, dass die TKG-Novelle die diesbezüglich gesetzten Ziele ermöglicht.

Zudem will der Bundesrat die Novelle um eine Regelung ergänzt sehen, nach der der Zugang zu alternativen Infrastrukturen wie öffentlichen Wasserleitungen oder Abwasserkanälen zum Zweck des Telekommunikationsnetzausbaus erleichtert werden soll. Auch soll die Nutzung von Frequenzen effizienter und flexibler werden. „Verschärfte Sanktionsmöglichkeiten sollen dazu führen, dass Funkfrequenzen zukünftig auch tatsächlich genutzt und nicht nur vorgehalten werden.“

Ende Oktober hatte der Bundestag gegen das Votum der Opposition den Entwurf der TKG-Novelle beschlossen. Es handelte sich um eine vom Ausschuss für Wirtschaft und Technologie gegenüber der ursprünglichen Version (PDF) geänderte Fassung (PDF). Sie soll Änderungen in den europäischen Vorgaben in nationales Recht umsetzen.

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