Apple scheitert in den USA mit Verkaufsverbot für Samsung-Produkte

Eine US-Richterin hält eine einstweilige Verfügung für unverhältnismäßig. Samsung darf drei seiner Smartphones und auch das Galaxy Tab 10.1 weiter anbieten. Es setzt nun auf die im Juli 2012 beginnende Hauptverhandlung.

Logo von Apple und Logo von Samsung

Ein US-Gericht hat Apples Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Samsung-Smartphones Galaxy S 4G, Infuse 4G, Droid Charge und das Tablet Galaxy Tab 10.1 abgelehnt. Sie dürfen weiter in den USA angeboten werden. Laut Richterin Lucy Koh rechtfertigen die Patentverletzungen kein Verkaufsverbot. Außerdem würden andere Elektronikhersteller von einem Verbot profitieren, und zwar auf Kosten von Samsung.

Nach Ansicht von Samsung ist das Urteil eine Bestätigung dafür, dass Apples Argumenten die Grundlage fehlt, berichtet PCMag.com. „Insbesondere hat das Gericht erkannt, dass Samsung erhebliche Zweifel an der Gültigkeit bestimmter Design-Patente von Apple aufgeworfen hat. Wir sind zuversichtlich, dass wir die Besonderheiten von Samsungs Mobilgeräten herausarbeiten können, wenn die Klage im kommenden Jahr verhandelt wird“, sagte Samsung.

Zudem habe die Richterin einige der von Apple erhobenen Ansprüche zurückgewiesen, heißt es in dem Bericht von Ende vergangener Woche. Details wie die Größe eines tragbaren Geräts, ein Bildschirm, der einen großen Teil der Frontseite eines Smartphones einnehme sowie ein Lautsprecher am oberen Rand der Vorderseite seien nicht unbedingt ästhetische Eigenschaften, sondern sinnvolle Funktionen, die auch bei Mobiltelefonen von Apples Konkurrenten legal seien.

Apple und Samsung streiten seit Monaten, ob die Smartphones und Tablets der Koreaner Kopien von Apples iPhone und iPad sind. Begonnen hatte die Auseinandersetzung, die Samsung seitdem mit mehreren Gegenklagen beantwortet hat, im April mit einer bei einem Bezirksgericht in Kalifornien eingereichten Klage. Inzwischen beschäftigt der Konflikt auch Gerichte in Australien, den Niederladen, Deutschland, Japan, Südkorea, Frankreich und Italien.

Da die Richterin nicht alle Ansprüche von Apple zurückgewiesen hat, kann das Unternehmen aus Cupertino den Rechtsstreit immer noch gewinnen. Die eigentliche Verhandlung beginnt am 30. Juli 2012. Bis dahin könnte Samsung seine Geräte überarbeiten, um Apples Forderungen zu umgehen. Diese Strategie verfolgt das Unternehmen in Deutschland mit dem Galaxy Tab 10.1N. Auf Antrag von Apple wird sich am 22. Dezember ein Gericht in Düsseldorf mit dem Thema befassen. Laut Samsung ändert das nichts daran, dass das Tablet zunächst weiter verkauft wird.

Themenseiten: Apple, Business, Gerichtsurteil, Mobile, Patente, Samsung, Smartphone, Tablet, iPad, iPhone

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