Kino.to-Urteil: Streamen und Herunterladen ist dasselbe

Der Gesetzgeber meint mit "vervielfältigen" auch "herunterladen". Das schließt zeitweiliges Herunterladen ein. Den vierten Angeklagten im Fall Kino.to hat der Richter jetzt zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt.

Im Fall Kino.to ist das mittlerweile vierte Urteil ergangen: Amtsrichter Mathias Winderlich aus Leipzig hat ein Mitglied der Kerngruppe zu drei Jahren und fünf Monaten Gefängnis verurteilt, wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mitteilt. Die Strafe begründete Winderlich demnach damit, dass der Angeklagte das illegale Geschäftsmodell Kino.to von Anfang an mitentwickelt und perfektioniert habe.

Urheberrecht illegale Kopien

Gleichzeitig stellte der Richter klar, dass aus seiner Sicht auch beim Nutzen von Streams eine Verbreitung und Vervielfältigung stattfindet. Mit dem Begriff „vervielfältigen“ habe der Gesetzgeber „herunterladen“ gemeint, auch das zeitweilige Herunterladen – und nichts anderes geschehe beim Streaming.

Illegale Streaming-Portale wie Kino.to führten dazu, dass massenhaft Straftaten begangen würden, zitiert die GVU Richter Winderlich. Zudem sei allen Mitarbeitern der Plattform bewusst gewesen, dass dort Rechtsverletzungen stattgefunden hätten.

Der zuletzt Verurteilte hatte für Kino.to Server im Ausland angemietet und technisch betreut. Zudem betrieb der 47-Jährige nach Angaben der GVU einen der größten hauseigenen Filehoster des Portals. Zuletzt sollen dort illegale Kopien von 10.754 Filmen gespeichert gewesen sein. Hauptsächlich mit Werbung und Abofallen habe der Kölner seit 2008 mehr als 630.000 Euro eingenommen.

Anfang Dezember waren die ersten beiden Urteile gegen Drahtzieher hinter Kino.to gefallen. Marcus V. wurde wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Wenige Tage später endete ein weiteres Verfahren mit drei Jahren Gefängnis für den Hauptadministrator der Site, Martin S. Mitte Dezember erhielt Dennis B., ebenfalls wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung, eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten – allerdings auf Bewährung.

B. war laut GVU der aktivste Uploader im Netzwerk. Er soll 53.616 geschützte Werke auf Filehoster hochgeladen haben – hauptsächlich vollständige Serien und einige Kinofilme. Vom Juli 2009 bis Juni 2011 hat er damit vermutlich rund 12.700 Euro verdient.

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1 Kommentar zu Kino.to-Urteil: Streamen und Herunterladen ist dasselbe

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  • Am 26. Dezember 2011 um 13:00 von ...

    Das lächerlichste ist
    dass die Seite weiterhn besteht mit einem x hinten dran… Da sieht man wie man sich zum Affen macht statt die Realität anzuerkennen und nach geeigneten Lösungen zu suchen…

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