US-Gericht beschleunigt Aktionärsklage gegen Apple

Die erste Anhörung findet nun schon am 19. Februar statt. Dann geht es um eine vom Kläger geforderte einstweilige Verfügung. Sie hat möglicherweise Auswirkungen auf Apples für 27. Februar angekündigte Hauptversammlung.

Ein US-Bundesrichter hat Apples Antrag zugestimmt, die in der vergangenen Woche vom Hedgefonds Greenlight Capital eingereichte Klage abzukürzen. Der Manager des Fonds David Einhorn will erreichen, dass der iPhone-Hersteller seine Anleger stärker an seinen Barreserven beteiligt.

Apple-Logo mit Aktienkurs

Der Antrag bezieht sich auf den Termin für eine Anhörung zu einer von Greenlight Capital geforderten einstweiligen Verfügung. Apple argumentierte, dass sich das vorgeschlagene Treffen auf die für Ende Februar geplante Hauptversammlung der Apple-Aktionäre auswirken könne. Die Anhörung soll nun am 19. Februar und nicht erst am 22. Februar stattfinden.

Auf der Tagesordnung der Aktionärsversammlung am 27. Februar steht unter anderem der Vorschlag, sogenannte „Blanko“-Vorzugsaktien abzuschaffen. Einhorn will verhindern, dass über diesen Punkt zusammen mit anderen Anträgen abgestimmt wird. Stattdessen sollen die Anteilseigner jede Frage einzeln entscheiden.

Der von Einhorn verwaltete Hedgefonds Greenlight Capital hatte am 7. Februar seine Klage gegen Apple eingereicht. Er fordert die Ausgabe von Vorzugsaktien an die derzeitigen Aktionäre. Apple habe sich jedoch von Anfang an gegen diesen Vorschlag gesperrt. Einhorn hingegen vertritt die Ansicht, dass Apple mithilfe von Vorzugsaktien seine Aktionäre stärker an den Gewinnen beteiligen und gleichzeitig eine große Barreserve behalten könnte.

Das Unternehmen aus Cupertino wiederum verteidigte die Anhäufung seines Barvermögens mit dem Argument, es habe von den geplanten 45 Milliarden Dollar bereits 10 Milliarden Dollar an seine Anteilseigner ausgeschüttet. Ende Dezember verfügte Apple über insgesamt 137 Milliarden Dollar in bar und in Wertpapieren. Das Dividendenprogramm hatte Apple im vergangenen Jahr angestoßen. Des Weiteren plant es den Rückkauf eigener Aktien, was sich in der Regel positiv auf den Aktienkurs auswirkt.

[mit Material von Steven Musil, News.com]

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