Apple-Chef Tim Cook soll in E-Book-Verfahren aussagen

Eine Telefonkonferenzschaltung ist für 13. März geplant. Der CEO wird seine außergerichtliche Erklärung also wohl von Cupertino aus abgeben. Schon letzte Woche wurden dagegen Aussagen von Steve Jobs gegenüber seinem Biografen als Beweismittel ausgeschlossen.

Apple-CEO Tim Cook wird möglicherweise im Rahmen einer E-Book-Kartelluntersuchung durch das amerikanische Justizministerium aussagen müssen. Dies berichtet Bloomberg. Die Staatsanwaltschaft hatte in einer letzten April eingereichten Klage Apple und fünf Verlagen vorgeworfen, künstlich hohe Preise für elektronische Bücher vereinbart zu haben.

Apple-CEO Tim CookApple-CEO Tim Cook (Bild: James Martin / CNET.com)

Das Justizministerium hat demnach das Gericht gebeten, den Streit um eine Aussage Cooks zu entscheiden. Cook kann als Kompromiss offenbar eine außergerichtliche eidesstattliche Erklärung abgeben. Bundesbezirksrichter Denise Cote hat dazu jetzt eine Konferenzschaltung für 13. März angesetzt.

In dem Verfahren ist Apple der einzige verbleibende Beklagte, da alle fünf betroffenen Verlage sich mit der US-Justiz außergerichtlich geeinigt haben. Dabei handelte es sich um den News Corp gehörenden Verlag HarperCollins, die Lagardere-SCA-Tochter Hachette, den CBS-Verlag Simon & Schuster, die zu Pearson PLC gehörende Penguin Group sowie die Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck in Form ihrer Tochter Macmillan.

Vergangene Woche hatten sich Apple und Strafverfolger schon geeinigt, die Gespräche zwischen Steve Jobs und seinem Biografen Walter Isaacson als Beweise von dem Verfahren auszuschließen.

Apple hatte mit den Verlagen 2010 eine Vereinbarung über den Verkauf von E-Books in iTunes geschlossen. Dieses so genannte „Agenturmodell“ sah vor, dass die Verlage die Preise für ihre Bücher selbst festlegen und Apple mit 30 Prozent am Umsatz beteiligen. Zugleich dürfen andere Händler die Titel nicht zu niedrigeren Preisen verkaufen. Damit entspricht es in Grundzügen der deutschen Buchpreisbindung.

In einem parallelen Verfahren in Europa dagegen hatten sich Apple und die Verlage mit alleiniger Ausnahme von Penguin im Dezember 2012 einer Einigung unterworfen. Sie mussten laufende Verträge für ungültig erklären und bestimmten Klauseln abschwören. Strafzahlungen wurden ebenso wenig wie in den USA gefordert.

[mit Material von Donna Tam, News.com]

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Themenseiten: Apple, E-Books, Gerichtsurteil, Steve Jobs, iPad

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