Bericht: T-Mobile, E-Plus und Vodafone speichern illegal Daten

Auch O2 sammelt Verkehrsverbindungsdaten. Sie werden zwischen sieben Tage und sechs Monate vorgehalten. Datenschützer halten diese Praxis für "skandalös": Sie birgt Gefahren für Menschen, die zur falschen Zeit am falschen Ort waren.

Vorratsdatenspeicherung

Die deutschen Mobilfunkbetreiber speichern die Daten ihrer Nutzer weitaus länger, als sie dürfen: zwischen einem und sechs Monate. Festgehalten werden Funkzellendaten zu ankommenden und abgehenden Verkehrsdaten sowie Telefonie und SMS – und zwar vollständig. Das geht aus einem internen Dokument (PDF) der Münchner Generalstaatsanwaltschaft hervor, wie die Berliner Zeitung berichtet.

Betroffen sind alle großen Provider: T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2. Die Telekom speichert ankommende wie abgehende Verkehrsdaten generell 30 Tage lang; bei E-Plus sind es gar 90 Tage. Vodafone und O2 halten ankommende Verkehrsdaten jeweils 7 Tage vor. Bei abgehenden gibt es Unterschiede: Vodafone behält sie 90 Tage, O2 zwischen 30 und 182 Tagen. Nach Paragraf 97 des Telekommunikationsgesetzes haben aber Anbieter „für die Abrechnungen nicht erforderliche Daten unverzüglich zu löschen“.

„Die nun offengelegte Sammelpraxis der deutschen Telekommunikationsbranche ist skandalös“, urteilt Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat). Sie berge „die Gefahr strafrechtlicher Ermittlungen, weil Menschen zufällig am falschen Ort waren oder mit der falschen Person telefoniert haben“. Es passierten zu viele Pannen; nur nicht gespeicherte Daten seien sichere Daten.

Der AK Vorrat forderte die Verantwortlichen auf, einzuschreiten. Er empfiehlt besorgten Nutzern, zu einem Telefon-, Handy- und Internetanbieter zu wechseln, der seine Kunden möglichst wenig ausspioniert. Im Festnetz sei das die Telekom, bei Mobilfunk und UMTS seien es Prepaid-Karten, beim DSL-Internetzugang Hansenet (Alice) oder Vodafone DSL.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung Anfang März 2010 für verfassungswidrig erklärt. Es verstoße gegen Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes und damit gegen das Fernmeldegeheimnis. Alle gespeicherten Daten seien daher „unverzüglich zu löschen“.

Das Gericht hat aber nicht grundsätzlich die Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten für verfassungswidrig erklärt, so dass das Gesetz nicht vollständig abgeschafft werden muss. Stattdessen braucht die Bundesregierung nur die Passagen zu überarbeiten, die nach Ansicht der Richter gegen das Grundgesetz verstoßen. Bis dies geschehen ist, sind die betroffenen Paragrafen nicht mehr rechtsgültig.

Anfang Juni hatte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger einen Gesetzentwurf vorgelegt – und damit erstmals eine verdachtsunabhängige Speicherung von Kommunikationsdaten akzeptiert. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass IP-Adressen ohne Anlass sieben Tage lang automatisch gespeichert werden. Auf diese Daten hätten dann Polizei und Staatsanwaltschaft Zugriff. Ende Juni 2011 leitete die EU dennoch ein Verfahren gegen Deutschland ein, weil die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung bisher nicht umgesetzt ist. Diese verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten dazu, Telefon- und Internetdaten sechs Monate lang anlasslos zu speichern.

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