Kaputte Produkte
Wenn Sie erst nach Ablauf der Widerrufsfrist Mängel am Gerät bemerken, greifen die gesetzliche Gewährleistung und die Hersteller- oder Händlergarantie. Ansprechpartner für die Gewährleistung ist der Händler, er informiert Sie über die Rücksende-Modalitäten. Die gesetzliche Gewährleistung gilt zwar theoretisch zwei Jahre ab Kauf, ist aber nur in den ersten sechs Monaten interessant. Danach muss der Kunde beweisen, dass der Sachmangel bereits beim Kauf vorlag – meist eine unmögliche Aufgabe.
Unter welchen Umständen und wie lange der Hersteller eine Garantie gewährt, können Sie den Produktunterlagen oder der Hersteller-Website entnehmen. Die Unterschiede sind gravierend und sollten bei teuereren Produkten mit in die Kaufentscheidung einfließen. Manchmal bietet auch der Händler eine eigene Garantie an, zum Beispiel als Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistung. Informieren Sie sich vor dem Kauf über die genauen Bedingungen.
Die Garantieleistungen der Hersteller schwanken massiv in Umfang und Dauer. Epson beispielsweise bietet neuerdings bis zu drei Jahre Garantie auf Projektorlampen, andere Hersteller hingegen oft nur ein paar Wochen.
Wenn der Händler zickt
Was tun, wenn der Händler weder liefert noch das Geld erstattet oder sich wahlweise allzu viel Zeit für Reparaturen nimmt? Setzen Sie ihm schriftlich realistische Fristen, am besten mit einem Einschreiben.
Dokumentieren Sie kleinlich jede Kontaktaufnahme. Bei schwarzen Schafen wird das jedoch nicht viel nützen. Eine günstige Rechtsberatung erteilen dann zum Beispiel die Verbraucherzentralen oder die Anwälte auf Frag einen Anwalt. Die Preise liegen zwischen 10 und 20 Euro je Anfrage. Bei hartnäckigen Fällen oder teuren Produkten lohnt sich jedoch der persönliche Gang zum Anwalt.
Die Verbraucherzentralen beraten gegen eine geringe Gebühr in diversen Rechtsangelegenheiten. Bei der bayerischen Niederlassung kostet eine E-Mail-Beratung 15 Euro.
Im Ausland einkaufen
Technische Geräte finden sich in ausländischen Online-Shops oft zu deutlich niedrigeren Preisen oder Monate früher als hierzulande, etwa im Falle des Iphone von Apple. Das schicke Handy zeigt aber auch gleich einen ersten Haken an der Auslandsbestellung auf: Es funktioniert in Deutschland mangels Netzbetreiber schlicht (noch) nicht. Ähnliches gilt für DVDs aus vielen anderen Teilen der Welt. Auch mit der Betriebsspannung des Geräts und ungeeigneten Stromsteckern kann es Probleme geben.
Manches importierte Gerät versagt hierzulande seinen Dienst, so auch Apples Iphone.
Der scheinbar günstigere Preis relativiert sich womöglich durch die Versandspesen, Bankgebühren und Steuern, die bei Auslandsbestellungen in die Höhe gehen. Bei Bestellungen außerhalb der EU hält unter Umständen auch der Zoll sein Händchen auf, abhängig von der jeweiligen Produktkategorie.
Richtig kompliziert wird die Sachlage bei Reklamationen, insbesondere wiederum außerhalb der EU. Wenn der Händler unseriös arbeitet, haben Sie kaum eine Chance, ihm gegenüber Ihr Recht durchzusetzen. Einer ausführlichen Web-Recherche kommt somit noch mehr Wert zu als bei einheimischen Händlern. Bei defekten Produkten hilft unter Umständen der Hersteller weiter. Informieren Sie sich unbedingt vorab, ob und in welchem Umfang er auch bei importieren Produkten eine Garantie gewährt. Praktisch wäre, wenn Sie sich im Garantiefall direkt an die deutsche Niederlassung wenden könnten – doch spätestens an dem Punkt streiken viele Hersteller.
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