Galaxy-Tab-Verkaufsverbot: Manipuliertes Vergleichsfoto in Apples Antrag?

iPad 2 und Galaxy Tab aus dem Antrag von Apple

Erst vor kurzem hatte Apple vor dem Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen den Konkurrenten Samsung erwirkt. Ursprünglich sollte Samsung das Galaxy Tab 10.1 in Europa nicht mehr anbieten dürfen. Das Gericht schränkte diese Forderung jedoch nachträglich auf Deutschland ein, da die Frage der Zuständigkeit nicht endgültig geklärt werden konnte.

Der mittlerweile einige Monate andauernde Streit zwischen den beiden Unternehmen bekommt durch ein jetzt aufgetauchtes Detail zusätzliche Würze: Dem niederländischen IT-Magazin Webwereld.nl fiel im Antrag von Apple eine Unstimmigkeit bei einem Vergleichsfoto auf. Das neben einem iPad 2 platzierte Galaxy Tab 10.1 scheint dabei vor allem in seinen Abmessungen tatsächlich dem Apple-Gerät sehr ähnlich zu sein.

Betrachtet man die technischen Daten der Geräte, wird schnell klar, dass hier etwas nicht stimmt. Das iPad 2 misst 241 mal 185 mal 8,8 Millimeter gegenüber den 257 mal 175 mal 8,6 Millimetern des Galaxy Tabs. Das Samsung-Gerät müsste also sichtbar höher und schmaler als das iPad 2 sein – auf dem von Apple eingereichten Foto ist dieser Unterschied aber praktisch nicht sichtbar. Der Verdacht liegt nahe, dass hier zugunsten des Antrags ein wenig am Samsung-Bild manipuliert wurde. Mit letzter Sicherheit lässt sich das aber nicht sagen: Das Foto könnte beispielsweise auch einen Prototypen darstellen, der in dieser Form letztlich nie auf den Markt kam. Weitere Fotos in Apples Antrag enthalten zudem keine offensichtlichen Auffälligkeiten.

Spannendes Detail am Rande: Apple begründet den Antrag auf die einstweilige Verfügung mit der fast identischen Ausstattung des Galaxy Tab 10.1 gegenüber dem iPad 2. Als „entscheidungskräftige Elemente“ werden dabei folgende Merkmale genannt:

  • rechteckiges Produkt mit vier gleichmäßig gerundeten Ecken
  • eine flache, klare Oberfläche, welche die Vorderseite des Produkt abdeckt
  • die Ansicht einer metallischen Einfassung um die flache, klare Oberfläche
  • unter der klaren Oberfläche befinden sich deutliche, neutral gehaltene Begrenzungen auf allen Seiten des Displays
  • wenn das Produkt eingeschaltet ist, farbige Icons innerhalb des Displays.

Man darf angesichts dieser Kriterien gespannt sein, welcher Tablet-PC-Hersteller in nächster Zeit keine Post von der Apple-Rechtsabteilung erhält.

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