Australisches Gericht hebt Verkaufsverbot für Samsungs Galaxy Tab 10.1 auf

Samsung Galaxy Tab 10.1

Im Berufungsverfahren konnte Samsung das im Oktober in Australien verhängte Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1 aufheben. Dennoch darf das Unternehmen sein Tablet nicht sofort vertreiben. Apples Anwälte konnten die offizielle Entscheidung der Richter bis zum Freitagnachmittag hinauszögern. Wird diese Aussetzung durch das oberste Gericht nicht noch verlängert, kann Samsung mit dem Vertrieb des Galaxy Tabs wieder beginnen.

Bereits in der ersten Instanz kritisierte Samsungs Anwalt die weitreichenden Konsequenzen eines vorläufigen Verkaufsverbotes, wie den Verlust des Weihnachtsgeschäfts sowie den Ausschluss aus dem Tablet-Markt in Australien. Im Berufungsverfahren begründen die Richter ihre Entscheidung zugunsten Samsungs folgendermaßen: Tablets wie das Galaxy Tab 10.1 werden in der Regel nur für einen Zeitraum von zwölf Monaten verkauft. Würde man demnach auf die endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren warten – für das noch nicht einmal ein Gerichtstermin existiert – wäre das vorübergehende Verkaufsverbot einem kompletten Produktverbot gleichgesetzt. In diesem Fall würde Apple aus dem Rechtsstreit als Sieger hervorgehen, bevor das Hauptverfahren überhaupt begonnen hat.

Auch in Deutschland darf Samsung nach einer Klage von Apple das Galaxy Tab 10.1 nicht verkaufen. Mit dem erst kürzlich vorgestellten Galaxy Tab 10.1N versucht Samsung, dieses Verbot aufzuweichen und mit dem modifizierten Gerät doch noch am lukrativen Weihnachtsgeschäft teilzunehmen. Ob diese Taktik aufgeht, ist aber fraglich: Apple hat umgehend eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Düsseldorf beantragt, um auch den Verkauf des 10.1N zu unterbinden. (Bild: Samsung)

Neueste Kommentare 

Noch keine Kommentare zu Australisches Gericht hebt Verkaufsverbot für Samsungs Galaxy Tab 10.1 auf

Schreib einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *