Seit Donnerstag letzter Woche haben tausende Internetnutzer Abmahnungen der Regensburger Anwaltskanzlei U+C in ihren Briefkästen gefunden, weil sie Porno-Filme auf dem Streaming-Portal “Redtube” angeschaut haben. In den Schreiben werden sie aufgefordert, wegen Urheberrechtsverletzungen 250 Euro zu zahlen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Abgemahnt wurden Streaming-Nutzer vor allem wegen dem Streifen “Amandas Secrets”. Tausende Nutzer haben aber auch Abmahnungen wegen den Filmen “Miriam´s Secrets”, “Dream Trip” und “Glamour Show Girls” erhalten. Das Ungewöhnliche daran ist, dass die Regensburger Kanzlei nicht Filesharer, sondern erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte Streaming-Nutzer abmahnt.

Rechtsanwalt Johannes von Rüden von der Kanzlei Werdermann | von Rüden rät zu Gelassenheit und zur genauen Prüfung der Ansprüche. Eine Unterlassungserklärung sollten Betroffene nicht abgeben.
Rechtsanwalt Johannes von Rüden von der Kanzlei Werdermann | von Rüden, die hinter dem Portal Abmahnhelfer.de steht, hat nun Details des Verfahrens aufgedeckt. In einem Eilverfahren hatte die Kanzlei Akteneinsicht beantragt und konnte bereits am frühen Montagmorgen die ersten Akten begutachten. Betroffen sind bislang offenbar ausschließlich Inhaber eines Anschlusses der Deutschen Telekom. “Es ist möglich, dass in den kommenden Tagen noch weitere Internetprovider zur Auskunft verpflichtet werden oder bereits wurden, so dass auch Kunden von Kabel Deutschland oder anderen Abmahnungen aus Regensburg erhalten können”, so der Rechtsanwalt.
Die bei seiner Kanzlei eingegangenen Abmahnungen gingen auf mehrere Auskunftsbeschlüsse unterschiedlicher Kammern des Landgerichts Köln zurück, in dessen Gerichtsbezirk die Deutsche Telekom ihren Sitz hat. In dem Auskunftsbeschluss des Landgerichts Köln vom 12. August 2013 sind unter dem Aktenzeichen 226 O 86/13 alleine 1000 IP-Adressen gelistet, die in den Tagen zuvor auf den Film “Amanda’s Secrets” zugegriffen haben sollen.
Herstellerin des Films sei demnach die in Barcelona ansässige “Serrato Consultors S. L.”. Diese habe am 20. Juli 2013 sämtliche Auswertungsrechte an die Berliner Firma „Hausner Productions“ übertragen, die die für das aktuelle Verfahren wesentlichen Rechte wiederum am 18. Juli 2013 an die nun abmahnende Schweizer “The Archive AG” übertrug. “Alleiniger Zweck der The Archiv AG ist es offenbar, Rechtsverletzungen im Internet zu verfolgen, insbesondere im Bereich von Streaming-Angeboten, Tauschbörsen, P2P-Filesharing-Netzwerken sowie Download- und Progressive Download-Angebote”, so von Rüden.
Die IP-Adressen der Abgemahnten sollen mittels der Software “GLADII 1.1.3.” der itGuards Inc. festgestellt worden sein. Der abmahnende Anwalt Daniel Sebastian erklärt die Feststellung der IP-Adressen folgendermaßen: “Dateien bzw. Dateibündel werden eindeutig durch eine eigene URL, mithin eine einzigartige Ressourcenverweisung (Link) identifiziert. Für jeden dieser Links existiert ein einzigartiger, sogenannter Hash-Wert, der mit dem digitalen Fingerabdruck einer Datei oder eines Links vergleichbar ist und diesen unverwechselbar macht.”
Nach dem Sammeln dieser Daten zu den einzelnen urheberrechtlich geschützten Werken, würden diese zur Probe heruntergeladen. “Diese Dateien werden dann mittels manueller Hör- und Sichtprobe daraufhin überprüft, ob sie tatsächlich urheberrechtlich geschütztes Material enthalten”, hieße es weiter. Erst nach dieser Probe würde mit der Protokollierung der Daten begonnen.
Aus der Verfahrensakte geht weiterhin nicht hervor, wie genau nun die itGuards Inc. die Daten ermittelt haben will. Die Ausführungen erinnern sehr stark an die üblichen Ausführungen zur Funktionsweise von Software zur Überwachung von Filesharing-Netzwerken. Dass die Daten heruntergeladen worden sein sollen und dann von einem Mitarbeiter angehört und angesehen wurden ist wahrscheinlich großer Humbug. Die Daten sind möglicherweise unter Verstoß gegen das Datenschutzgesetz herausgegeben worden. Das könnte strafbar, zumindest aber auf jeden Fall ordnungswidrig gewesen sein. Das Landgericht Köln sollte offenbar hinters Licht geführt werden”, so von Rüden in einer Pressemitteilung.
Betroffenen rät der Anwalt zu Gelassenheit und zur genauen Prüfung der Ansprüche. Eine Unterlassungserklärung sollten sie nicht abgeben. Seiner Ansicht nach unterlag das Gericht einem “deutlichen Irrtum” als es dem Antrag stattgab.
In dem Beschluss heiße es wörtlich “Durch das öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes zu den aus der Anlage ersichtlichen Zeitpunkten über eine sog. Tauschbörse liegt zudem eine Rechtsverletzung i.S.v. 19a UrhG vor.” Allerdings steht in dem Antrag laut von Rüden nichts von einer Tauschbörse. “Weder weisen der Antrag, noch der Beschluss darauf hin, dass hier ein Streaming-Portal oder überhaupt Redtube überwacht wurde”, erklärt der Anwalt.
“Rechtlich ist noch unklar, ob im Wege des Streamings überhaupt eine Urheberrechtsverletzung begangen werden kann”, erklärt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke. “Da die Filme nicht offensichtlich rechtswidrig auf Redtube verbreitet worden sind, gehe ich davon aus, dass hier eine legale Privatkopie auf Seiten der Nutzer gegeben ist.”
Das sieht auch Rechtsanwalt Tobias Röttger so. Er schreibt: “Das Thema Streaming ist rechtlich äußerst umstritten. Bisher existiert keine nennenswerte gerichtliche Entscheidung zu dem Thema, so dass weiterhin die Frage ungeklärt ist, ob es sich hierbei überhaupt um eine Urheberrechtsverletzung handelt.”
Auch Alexander Schupp von IT-Recht-Deutschland hält die Abmahnungen für “rechtlich äußerst fragwürdig” und empfiehlt Betroffenen, “nicht vorschnell irgendwelche Erklärungen abzugeben oder gar zu zahlen.”
Röttger hat in seinem Blog auch die abmahnende Kanzlei U+C unter die Lupe genommen. U+C habe bereits in der Vergangenheit insbesondere durch die Ankündigung eines “Pornoprangers” auf sich aufmerksam gemacht. Dort wollte man Namen von Abgemahnten veröffentlichen, die angeblich per Filesharing solche Filme verbreitet haben und keine Zahlung an U+C leisteten. Auch sei von der Kanzlei bereits “eine Vielzahl von Online-Shop-Besitzern wegen angeblich wettbewerbswidriger AGB abgemahnt” worden.
[Mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]
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Neueste Kommentare
7 Kommentare zu Internet: Wurden Streaming-Nutzer wegen eines Irrtums abgemahnt?
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Was soll man jetzt nun machen? Wenn so eine Mail kommt?
Das wüsste ich auch gerne. Ich warte erstmal ab, was entschieden wird.
Bei mir ist es sogar so, dass ich den Film nicht einmal abgerufen habe. Selbst wenn das hier irgendwie rechtskräftig wäre, kämen sämtliche Anschuldigungen aus dem Nichts.
***Unverständnis***
Hallo,
abzuwarten scheint derzeit die beste Strategie zu sein, wie der Rechtsanwalt Alexander Schupp empfiehlt. Betroffene sollten nicht vorschnell irgendwelche Erklärungen abgeben oder gar die 250 Euro zahlen.
Abmahnungen, die Sie per E-Mail erhalten haben, sind höchstwahrscheinlich gefälscht. Erste Spam-Mails sind zu diesem Thema bereits im Umlauf. Sie enthalten einen Anhang mit angeblichen Beweisen. Diesen sollte man auf keinen Fall öffnen, da es sich dabei relativ sicher um Schadsoftware handelt. Üblicherweise werden die Abmahnungen der Regensburger Anwaltskanzlei U+C auch per Post verschickt.
Beste Grüße,
CNET.de-Redaktion
Ich gehe fest davon aus, dass das alles Spam ist. Der Tag, an dem ich angeblich einen Film gestreamt haben soll, liegt sogar in der Zukunft…
Auszug aus dem Schreiben (mit Rechtschreibfehler!):
Weiter aufgelisteten Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren:
Datum/Uhrzeit: 28.12.2013 23:05:25
Und alle Infos sollen angeblich im Anhang sein, wer weiß, welches Virus sich beim Öffnen ausbreitet…
Ich würde U+C davon umgehend in Kenntnis setzen
Hi,
ich habe auch so eine Abmahnung per e-mail erhalten. Ich war noch nie auf so Seiten und REDTUBE sagt mir überhaupt nichts. Ich warte erst mal ab.
also zur Zeit kunden von der Telekom und wie ich auch jetzt zu 1&1 werden die Mails verschickt. Habe nach geschaut und es gibt schon so viele Rechtsanwälte die Hilfe anbieten. Oh je die wollen doch wieder Geschäft machen sogar gleich mit der Rechnung, was es kostet wenn man einen einschaltet. Ist das wirklich so?? Bin mir nicht sicher wie auch viele andere nicht.Denke ich mal. Ich warte mal ab, ich kenne die Seite nicht einmal. Das ist das was mich skeptisch macht und der Anhang in zip. Den ich nie öffne.