Redtube-Abmahnung: Phishing-Mails mit schädlichem Anhang im Umlauf

von Christian Schartel am , 10:46 Uhr

Die Phishing-Mails entsprechen in Form und Inhalt in etwa der originalen Redtube-Abmahnung der Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C). Sie kommen jedoch nicht per Post, sondern werden auf dem elektronischen Weg verschickt. Die gefälschten Abmahnungen enthalten einen Anhang, der den Rechner des Adressaten mit einer Schadsoftware infiziert, sobald er diesen öffnet.

Tausende Internetnutzer haben seit letzten Donnerstag eine Abmahnung der Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) [1] erhalten, weil sie pornografische Filme auf dem Streaming-Portal “Redtube” angeschaut haben. Diesen Umstand haben sich nun Cyberkriminelle zu nutzen gemacht und Phishing-Mails in Umlauf gebracht, die Nutzer mit einer Schadsoftware infizieren sollen. Die E-Mails entsprechen in Form und Inhalt in etwa dem originalen Schreiben der Regensburger Anwaltskanzlei. Sie kommen jedoch nicht per Post, sondern werden auf dem elektronischen Weg verschickt.

Redtube-Abmahnung: Phishing-Mails mit schädlichem Anhang im Umlauf [2]

Die Phishing-Mails entsprechen in Form und Inhalt in etwa der originalen Redtube-Abmahnung der Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C). Sie kommen jedoch nicht per Post, sondern werden auf dem elektronischen Weg verschickt. Die gefälschten Abmahnungen enthalten einen Anhang, der den Rechner des Adressaten mit einer Schadsoftware infiziert, sobald er diesen öffnet (Screenshot: ZDNet.de).

Wie im Orginal geht es um die Vervielfältigung eines angeblich urheberrechtlich geschützten Videos beim Streamingdienst Redtube:

  • Grund unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung an dem Werk Miriams Adventures. Unserer Mandantin The Archive AG steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.

 

Des Weiteren werden die angeblichen Nutzerdaten sowie Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung genannt. Auffällig hierbei ist allerdings, dass die angegebene Uhrzeit nicht dem korrekten Format entspricht. In einigen Fällen liegt das Datum sogar in Zukunft. Außerdem weist die angegebene IP-Adresse auf Tokyo oder andere Städte als Standort [3] hin. Darüber hinaus ist die Benutzerkennung falsch.

  • Datum/Uhrzeit: 05.12.2013 24:26:04
  • IP-Adresse: 61.115.101.21 (Name des Teilnehmers)
  • Produktname: Miriams Adventures
  • Benutzerkennung: 242261827
  • Anbieter: Redtube

 

Im Gegensatz zur Abmahnung der Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen enthält die offensichtliche Phishing-Mail keine Aufforderung zur Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, sondern listet nur finanzielle Details zur angeblichen Ermittlung auf:

  • Gegenstandswert: 2125,00 Euro
  • Geschäftsgebühr §§ 13, 14, Nr. 2030 VV RVG: 359,80 Euro
  • Pauschale für Post und Telekommunikation: 24,50 Euro
  • Schadensersatz: 61,42 Euro
  • Aufwendung für Ermittlung der Rechtsverletzung pauschal: 90,00 Euro

 

Als untrügliches Zeichen für eine Phishing-Mail wird der Adressat dann noch aufgefordert, eine angehängte Datei zu öffnen:

  • Die Beweisdaten sowie die Bankdaten und unsere Kontaktdaten finden Sie in der angehängten Datei.

 

Darin befinden sich allerdings nicht die versprochenen Daten, sondern eine Malware, die von aktuellen Virenscannern aber erkannt wird. Trotzdem sollte der Anhang am besten nicht geöffnet werden und die E-Mail einfach gelöscht werden.

Inzwischen warnt auch die für die echte Abmahnungen verantwortliche Kanzlei Urmann + Collegen [4] vor den gefälschten Abmahnungen.

Wer eine echte per Post erhalten hat, kann nach Ansicht von Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht und Betreiber des Blogs Lawblog.de [5], gelassen bleiben. Die Abmahnung ist nach Ansicht des Rechtsexperten aus formalen Gründen unwirksam, da sie “weitgehender als der Rechtsverstoß [ist], den U+C beanstandet. Das ist juristisch zwar zulässig. Allerdings muss die Unterlassungserklärung den Empfänger dann zwingend aufklären, dass er etwas unterschreibt, was über sein eigentliches Vergehen hinausgeht (§ 97a Abs. 2 S. 1 Ziff. 4 UrhG). Dieser Hinweis scheint in den Abmahnungen zu fehlen.”

“Es spricht einiges dafür, dass man sich keine schlaflosen Nächte machen muss. Selbst bei den echten Abmahnungen von U+C ist schlichtes Ignorieren derzeit eine vertretbare Option”, lautet das Fazit des Juristen [6].

Derselben Meinung sind auch andere Anwälte. So hält beispielsweise auch Alexander Schupp [7] von IT-Recht-Deutschland die Abmahnungen für “rechtlich äußerst fragwürdig” und empfiehlt Betroffenen, “nicht vorschnell irgendwelche Erklärungen abzugeben oder gar zu zahlen.”

[Mit Material von Kai Schmerer, ZDNet.de [8]]

Weitere Links zum Thema:

 

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Artikel von CNET.de: https://www.cnet.de

URL zum Artikel: https://www.cnet.de/88122814/redtube-abmahnung-phishing-mails-mit-schaedlichem-anhang-im-umlauf/

URLs in this post:

[1] Abmahnung der Regensburger Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C): http://www.cnet.de/88122701/internet-erste-nutzer-von-streaming-angeboten-abgemahnt/

[2] Image: http://www.cnet.de/wp-content/uploads/2013/12/avast-abmahnung-urmann-phishing.jpg

[3] IP-Adresse auf Tokyo oder andere Städte als Standort: http://www.iplocation.net/index.php

[4] Urmann + Collegen: http://www.urmann.com/

[5] Lawblog.de: https://www.lawblog.de/

[6] das Fazit des Juristen: https://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/12/10/abmahnzug-vor-vollbremsung/

[7] Alexander Schupp: http://www.it-recht-deutschland.de/?p=281391

[8] ZDNet.de: http://www.zdnet.de/88178714/cyberkriminelle-nutzen-redtube-abmahnung-fuer-phishing/

[9] Wurden Streaming-Nutzer wegen eines Irrtums abgemahnt?: http://www.cnet.de/88122762/internet-wurden-streaming-nutzer-wegen-eines-irrtums-abgemahnt/

[10] Image: http://www.cnet.de/specials/xmas2013/calendar.php

[11] Weihnachtsspecial: http://www.cnet.de/special_weihnachten2013_geschenktipps_die_besten_smartphones_tablets_und_mehr/