Redtube-Abmahnung: auch Streaming-Nutzer anderer Portale wurden ermittelt

Laut dem Abmahnanwalt Thomas Urmann von der Regensburger Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) war Redtube nur ein Testballon. Auch Nutzer anderer Streaming-Portale sollen ermittelt worden sein. Die Anwaltskanzlei plant, in den kommenden Monaten weitere Abmahnungen zu verschicken.

Die Abmahnungen von Internetnutzern des Streaming-Portals Redtube sind nur der Anfang, wie der Abmahnanwalt Thomas Urmann von der Regensburger Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) gegenüber der Welt am Sonntag verlauten ließ. Redtube war laut Urmann nur ein Testballon und man habe auch in anderen Portalen ermittelt. Es sei damit zu rechnen, dass in den kommenden Monaten auch Streaming-Nutzer anderer Portale Abmahnungen erhalten.

Redtube-Abmahnung: Streaming-Nutzer anderer Portale wurden ermittelt (Bild: Redtube)

Damit bestätigen sich die Andeutungen, die er bereits letzte Woche gegenüber dem Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke geäußert hatte. Urmann ist der Auffassung, dass Streaming “bereits eine Vervielfältigung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes” sei. Solmecke und einige andere Kollegen vertreten hingegen eine andere Meinung. Nun seien die Gerichte gefragt, zu klären, ob Streaming rechtlich mit Filesharing gleichzusetzen ist und somit auch Abmahnungen für die Nutzung von Streaming-Angeboten zulässig sind.

Der Abmahnanwalt rechnet damit, dass der Bundesgerichtshof über diese Frage “in fünf bis acht Jahren” abschließend entscheiden wird, falls die Vorinstanzen zu verschiedenen Rechtsauffassungen kommen. Bis es soweit ist, können Abmahnanwälte tausende weitere Schreiben verschicken, und darauf hoffen, dass viele der Abgemahnten wie im Fall von Redtube den Forderungen nachkommen.

Das Streaming-Portal hat inzwischen angekündigt, gegen die für die Abmahnungen Verantwortlichen vorzugehen. Die Vorwürfe der Urheberrechtsverletzungen durch seine Nutzer wies es als haltlos zurück. “Redtube hält an seiner unerschütterlichen Überzeugung fest, dass diese Schreiben vollkommen unbegründet sind und sie die Rechte der Empfänger in ernsthafter Weise verletzen”, heißt es in einer Stellungnahme.

Unklar ist noch, wie die Abmahnanwälte an die Daten der Redtube-Nutzer gekommen sind. Denn Redtube selbst streitet ab, dass es Nutzerdaten herausgegeben habe. Ihm zufolge ist es “sehr wahrscheinlich”, dass sie unter Verwendung unlauterer Methoden erlangt wurden. Daher will das Porno-Portal gegen U+C sowie den in Berlin ansässigen Anwalt Daniel Sebastian vorgehen, der die Sammlung der IP-Adressen veranlasst und die Auskunftsersuchen beim Landgericht Köln gestellt hat.

Die hinter dem Angebot Abmahnhelfer.de stehende Kanzlei Wedermann von Rüden hat bereits Strafanzeige gegen Sebastian erstattet. Anwalt Johannes von Rüden vermutet, dass die IP-Adressen tausender Betroffener unter Verstoß des Datenschutzgesetzes gesammelt wurden. Zudem stünde “der Verdacht des gemeinsamen, bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betrugs” im Raum.

[Mit Material von Björn Greif, ZDNet.de]

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