Apple hat im Rahmen eines Kartellprozesses, indem es um die in iTunes und iPods verwendete Rechteverwaltung Fairplay geht, erklärt, warum es die Nutzung von fremden Musikstücken – also Songs aus anderen Quellen als dem iTunes-Store – verhindert hat. Laut Eddy Cue, dem Chef von iTunes, geschah dies zum Schutz des iPods vor Hackern. Außerdem sei diese eine notwendige Maßnahme gewesen, um Apple damals im aufstrebenden Musik-Business nach vorne zu bringen.

Apple hat das Abspielen von Songs aus anderen Quellen als dem iTunes-Store zum Schutz des iPods vor Hackern unterbunden und um das Unternehmen im aufstrebenden Musikgeschäft nach vorne zu bringen (Bild: CNET).
Steve Jobs soll über Hackangriffe stets sehr verärgert gewesen sein, so Cue. Nach einer erfolgreichen Attacke musste Apple den Hack in einem gewissen Zeitraum beseitigen, ansonsten hätten die mit dem iPhone-Macher kooperierenden Labels ihre Musik aus dem iTunes-Store abgezogen. Cue fügte hinzu, dass Apple ohne diese Abschottung keinen so großen Erfolg im Musikgeschäft erreicht hätte.
Eddy Cue war nicht nur am Start des iTunes-Stores beteiligt, er war auch dafür verantwortlich, dass die Rechteverwaltung FairPlay den Vorgaben der Musikindustrie entsprach und regelmäßig aktualisiert wurde, um Apples System und auch die Beziehung zu den Labels zu schützen. Dafür versah FairPlay Songs mit einer Art digitalem Wasserzeichen, das verhinderte, dass Songs aus anderen Quellen auf iPods wiedergegeben wurden und dass sich Songs aus dem iTunes-Store auf anderen MP3-Playern als iPods nutzen ließen.
Die von Real Networks entwickelte Software Harmony war jedoch zwischenzeitlich in der Lage, Apples Fairplay auszuhebeln und ermöglichte die Wiedergabe von im iTunes-Store gekauften Songs auf anderen Geräten als iPods. Mindestens zwei iTunes-Updates von Apple waren laut Klageschrift speziell darauf ausgerichtet, diese Hintertür zu schließen.
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Die Kläger werfen Apple deswegen vor, mithilfe von FairPlay Mitbewerber behindert zu haben – vor allem, als die Musikindustrie versucht habe, digitale Downloads auch außerhalb des iTunes- und iPod-Ökosystems zu verkaufen. Apple habe erst entschieden, nicht interoperabel mit den Systemen der Konkurrenz zu sein, nachdem es eine dominante Marktposition erreicht habe, sagte die Kläger-Anwältin Bonny Sweeney am Donnerstag.
Cue wies diese Anschuldigung zurück. “Nein, wir haben von Anfang darüber nachgedacht, das DRM zu lizenzieren”, sagte Cue. Die Lizenzierung sei nach Ansicht von Apple eine Möglichkeit gewesen, den Markt zu vergrößern und schneller zu wachsen. “Wir haben aber keinen Weg gefunden, es umzusetzen, und dass es zuverlässig funktioniert.” Unter anderem sei Microsoft “kläglich” gescheitert, als es versucht habe, FairPlay zu implementieren. “Sie haben versucht, eine Rechteverwaltung aufzubauen, die sie lizenzieren können. Manchmal hat sie funktioniert, und manchmal nicht.”
Microsoft hatte zu dem Zeitpunkt mit Windows Media Audio (WMA) ein eigenes Format, das mit dem von Apple verwendeten MP3-Format konkurrierte. Seine eigene Rechteverwaltung stellte Redmond zudem Dritten zur Verfügung. Cue zufolge hatte Microsoft durch seinen großen Anteil am PC-Markt einen Vorteil. Apple habe sich nur wegen seiner Strategie durchgesetzt. “Wir haben unseren Kurs beibehalten. Wir haben wieder entschieden, dass das, was wir machen, besser ist”, ergänzte Cue.
Er betonte aber auch, dass die Musikindustrie und nicht Apple auf eine DRM-Technologie bestanden habe. Erst als sie festgestellt habe, dass iTunes erfolgreich ist, sei sie von ihrer Forderung abgewichen. Aber selbst dann habe die Musikbranche noch versucht, die Nutzung digitaler Musik durch Verbraucher einzuschränken.
“Die Kläger in diesem Fall beziehen sich auf eines der aggressivsten Argumente des Wettbewerbsrechts – dass ein Unternehmen tatsächlich die Pflicht hat, Wettbewerben die Nutzung des Firmeneigentums zu gestatten”, zitiert CNET aus einer E-Mail des Kartellrechtsexperten David Olson von der Boston College Law School. “Das Gericht kann natürlich die Vergangenheit nicht ändern, aber wenn es feststellt, dass Apple die Verpflichtung hatte, sich mit der Konkurrenz zu beschäftigen, und dagegen verstoßen hat, indem es sie ausschloss, kann den Klägern eine Entschädigung in bis zu dreifacher Höhe ihres Schadens zugesprochen werden.” Die von den Klägern geforderten 350 Millionen Dollar könnten sich also auf bis zu einer Milliarde Dollar erhöhen.
[Mit Material von Stefan Beiersmann, ZDNet.de]
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