MasterCard plant, in den nächsten Monaten ein Pilotprogramm, mit dem es die Zahlung per Fingerabdruck und Selbstportrait testen will. Die biometrischen Erkennungsmethoden sollen die Eingabe eines Passworts beim Bezahlen überflüssig machen.
Erproben will MasterCard seine neuen Bezahlmöglichkeiten zunächst an 500 Teilnehmern. Diese benötigen dafür ein Smartphone und die MasterCard-App. Beim Bezahlvorgang können sie dann zwischen der Autorisierung per Fingerabdruck oder Gesicht wählen. Um mit dem Fingerabdruck zahlen zu können, muss das Smartphone über einen Fingerabdruckscanner verfügen. In Frage kommende Geräten wären unter anderem das iPhone 5S oder 6, das Galaxy S5 und S6 oder das Huawei Mate 7. Für das Selfie-Verfahren sollte eine Front-Kamera vorhanden sein, die aber so gut wie bei jedem aktuellen Smartphone vorzufinden ist. Damit das System nicht einfach durch ein Foto überlistet werden kann, müssen Smartphone-Besitzer bei der Aufnahme ihres Gesichts blinzeln. Ob dies als Sicherheitsvorkehrung ausreicht, ist allerdings fraglich.
Die biometrischen Daten werden bei der Fingerabdruckerkennung lokal auf dem Endgerät des Verbrauchers gespeichert. Das Selfie-Verfahren sieht jedoch vor, dass die Fotos auf die Server der Kreditkartenorganisation hochgeladen werden, um dort das Gesicht des Anwenders zu identifizieren. MasterCard glaubt offenbar nicht, dass seine Kunden dabei Bedenken wegen ihrer Privatsphäre haben. Laut dem Manager Ajay Bhalla nehmen Smartphone-Besitzer ohnehin gerne Selfies auf und verbreiten diese im Netz. „Die neue Generation, die auf Selfies steht … ich glaube, sie werden es cool finden“, sagte er gegenüber CNN. „Sie werden es begeistert annehmen.“
Nicht begeistert von immer mehr und völlig unregulierter Gesichtserkennung ist Alvaro Bedoya vom Georgetown University Law Center. Der Rechtsexperte nahm im US-Handelsministerium an Gesprächen mit Wirtschaftsvertretern teil, in denen seit Anfang 2014 freiwillige Richtlinien zum Schutz der Privatsphäre beim Einsatz dieser Technologie erarbeitet werden sollen. Bei der letzten Gesprächsrunde verließen die Datenschützer den Saal, weil die beteiligten Branchenverbände und Firmen es grundsätzlich nicht als erforderlich ansahen, die Zustimmung von Verbrauchern einzuholen, bevor sie mittels Gesichtserkennung identifiziert werden.
Facebook und Microsoft gehörten zu den Firmen, die ein Opt-in zur Gesichtserkennung nicht akzeptieren wollten. Nach dem Auszug der Datenschützer modifizierte Microsoft allerdings seine Haltung und erklärte seine mögliche Unterstützung für eine Opt-in-Regelung, falls es zu einem Konsens darüber kommen sollte.
[Mit Material von Bernd Kling, ZDNet.de]
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