Asus: Verkaufsstopp von Smartphones in Deutschland

Philips hat sich im Patentstreit mit Asus durchgesetzt. Der niederländische Technologie-Konzern wirft dem taiwanischen Konkurrenten Verstöße vor, ein Patent zur Darstellung zuletzt verwendeter Apps verletzt zu haben. Nun hat Asus nach einem Urteil des Landgerichts Mannheim in Deutschland den Verkauf von Smartphones und Tablets mit Android 5.0 und höher bis auf Weiteres eingestellt.

Von dem Verkaufsstopp sind die Smartphones und Tablets der Zen-Serie betroffen. Die Smartwatches ZenWatch 2 und 3 bleiben weiterhin erhältlich. Sie haben das Android Wear installiert.

“Gegen die ASUS Computer GmbH und ASUSTeK Computer Inc. ist in erster Instanz ein Urteil vor dem Landgericht Mannheim ergangen, aus dem die Klägerin, Koninklijke Philips N.V., nun die vorläufige Vollstreckung betreibt”, heißt es in einer Stellungnahme von Asus, die der Internetseite Mobiflip vorliegt. “Dieses Urteil verbietet es ASUS, die streitgegenständlichen Produkte anzubieten, zu verkaufen und zu bewerben. Gegen das Urteil wurden bereits Rechtsmittel eingelegt.”

Die fraglichen Geräte, die mit den Betriebssystem Android laufen, sollen ein Patent von Philips verletzen. Es soll sich um eine Technik handeln, die eine Liste mit den zuletzt verwendeten Anwendungen anzeigt. Asus hebt in seiner Stellungnahme hervor, dass es sich um eine Funktion von Googles Mobilbetriebssystem Android handelt. Damit wären von dem Urteil auch Geräte anderer Hersteller betroffen.

Asus ZenFone Max (Bild: Asus)

Asus ZenFone Max (Bild: Asus)

Asus arbeitet an einem Patch

Google habe bereits einen Patch entwickelt, der die fragliche Funktion überarbeite, ergänzt der Konzern. Er sei seit Anfang Oktober erhältlich. Man arbeite “mit Hochdruck an der Implementierung dieser Lösung für alle aktuellen Produkte”. Geräte, die ab Werk mit dem Update ausgestattet seien, dürften in Deutschland uneingeschränkt angeboten und beworben werden.

Das Urteil wirkt sich derzeit allerdings nur auf den Online-Shop des taiwanischen Unternehmens aus. Zudem ist es ihm untersagt, den Handel mit den patentverletzenden Produkten zu beliefern. Asus-Smartphones und –Tablets, die bereits ausgeliefert wurden, darf der Einzelhandel jedoch weiterhin anbieten.

[mit Material von Stefan Beiersmann, IT-Espresso.de]

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