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Verband der Zeitungsverleger stellt Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Frage
von Jonas Wagner am , 13:16 Uhr
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger betrachtet die Sperrung des Titanic-Accounts durch Twitter als Zeichen für das Scheitern des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Das Gesetz funktioniere nicht.
Kurz nachdem Twitter den Account des Satiremagazins Titanic gesperrt hat, hat sich nun auch der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) zum Fall geäußert. Die Branche sieht in dem Beispiel das Scheitern des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG), das seit wenigen Tagen in Kraft ist.
„Nun tritt ein, wovor wir bereits bei der Verabschiedung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes gewarnt haben“, sagt BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff in einer Stellungnahme [1] zum Streitpunkt Twitter/Titanic. Die Plattformbetreiber würden „im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit“ entscheiden, um sich vor möglichen Geldstrafen des NetzDG zu schützen.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten. Damit sollen Hass-Kommentare oder Fake-News auf sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter schneller entfernt werden. Sollten die Betreiber ihrer Pflicht nicht innerhalb bestimmter Fristen nachkommen, drohen ihnen empfindliche Geldbußen.
Twitter hat am Dienstag den Account des Satiremagazins Titanic geblockt. Grund war ein satirischer Tweet gegen die AfD-Politikerin Beatrix von Storch. Der Eintrag war eine Reaktion auf einen rassistischen Eintrag der rechtsextreme Politikerin, weshalb der Kurznachrichtendienst auch ihren Account vorübergehend aus dem Netz genommen hatte.
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[1] Stellungnahme: https://www.presseportal.de/pm/6936/3830886
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