WhatsApp wird bald einen Großteil der Nutzer von seiner Plattform ausschließen müssen. Denn um den Messaging-Dienst zu nutzen, wird man künftig mindestens 16 Jahre alt sein müssen.
Dies geht aus einem Twitter-Eintrag des Blogs WABetaInfo hervor. Demnach würden die neuen Nutzungsbedingungen von WhatsApp ab dem 25. Mai dieses Jahres in Kraft treten. Welche und wie viele Länder von den Änderungen betroffen sein werden, steht noch nicht fest.
NEWS:
In order to respect new WhatsApp Terms of Service (available in future, ****maybe**** no later than 25 May), WhatsApp requires you to be at least 16 years old to use their services (13 is minimum age, currently).— WABetaInfo (@WABetaInfo) April 12, 2018
Hintergrund ist die neue, ab 25. Mai dieses Jahres geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), die WhatsApp unter Zugzwang bringt. Dort heißt es unter anderem, dass die „Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kindes rechtmäßig“ sind, wenn das Kind das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat.“ Da WhatsApp Nutzerdaten sammelt, fällt der Dienst ebenfalls unter dieses Gesetz.
Zustimmung der Eltern
Derzeit dürfen Kinder ab 13 Jahren den Messaging-Dienst nutzen. Die dürfen ab dem 25. Mai zwar weiterhin auf der Plattform kommunizieren, allerdings müssen sie sich vorher die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten einholen. Das ist die Ausnahme, die das neue EU-DSGVO Plattformen wie WhatsApp einräumt. „Hat das Kind noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet, so ist diese Verarbeitung [der Nutzerdaten] nur rechtmäßig, sofern und soweit diese Einwilligung durch den Träger der elterlichen Verantwortung für das Kind oder mit dessen Zustimmung erteilt wird“, heißt es dort. Die Mitgliedstaaten könnten „zu diesen Zwecken durch Rechtsvorschriften eine niedrigere Altersgrenze vorsehen“, heißt es im 8. Artikel des EU-DSGVO. Diese dürfe allerdings „nicht unter dem vollendeten dreizehnten Lebensjahr liegen“.
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