Die Ergebnisse konnten des Weiteren offenbaren, dass sich rund 42 % der berufstätigen Frauen und Männer an ihrem Arbeitsplatz verstellen müssten und nicht sie selbst sein könnten. Im Rahmen der Studie wurden knapp 1000 Beschäftigte aus dem deutschsprachigen Raum befragt.
Unzufriedenheit kann die verschiedensten Ursachen haben. Sowohl Überlastung und Unterforderung als auch eine nicht vorhandene Wertschätzung der eigenen Leistung kann einem Arbeitnehmer das Leben schwer machen. Ebenso wenig glücklich machen eine schlechte Bezahlung, ein unangenehmes Arbeitsklima oder ständiger Zeitdruck. Dabei spielt der ausgeübte Beruf hinsichtlich der allgemeinen Lebenszufriedenheit eine enorm wichtige Rolle. Deshalb können Menschen, die aufgrund von Zukunftsängsten oder der Angst vor Versagen zu lange unglücklich ihrer Tätigkeit nachgehen, im schlimmsten Falle schwer erkranken. Nicht selten sind psychische Leiden wie Burnout das Ergebnis.
Eine gesunde Balance zwischen Arbeit und Privatleben stellt die Basis für Zufriedenheit im Job dar. Hier sind klare Grenzen notwendig. Ist die eigene Arbeit am Ende des Tages erledigt, sollte man nicht aus Pflichbewusstsein den Kollegen oder des Chefs gegenüber, Überstunden auf Kosten seines Wohlbefindens leisten.
Hilfreich kann es sein, wenn man sich die Sorgen bezüglich der unglücklichen Situation von der Seele redet. Gespräche mit Freunden schaffen zwar Erleichterung, doch auf eine lange Sicht gesehen kann nur eine Unterredung mit dem Vorgesetzten Abhilfe schaffen. Möglicherweise lässt sich der Verantwortungsbereich oder gegebenenfalls sogar die Abteilung wechseln. Herrschen Konflikte innerhalb des Kollegiums, dann können vielleicht Maßnahmen für ein Teambuilding ergriffen werden.
Stößt man bei Gesprächen zur Lösungsfimdung im Unternehmen auf Granit, dann sollte man ein Scheitern der Versuche mit Blick auf die eigene Gesundheit nicht einfach so hinnehmen. Um das Wohlbefinden zu schützen und in Zukunft wieder Freude an der Arbeit zu haben muss man unter Umständen zur drastischsten Lösung greifen und die Kündigung einreichen.
Dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, sofern im Arbeitsvertrag nichts anders festgehalten wurde. Das Schreiben sollte alle wichtigen Eckpunkte enthalten und idealerweise per Einschreiben eingeschickt werden. Im Zuge dessen kann auch um eventuelle Resturlaub und ein Arbeitszeugnis gebeten werden.
Optimal ist es selbstverständlich, wenn man vorab bereits Bewerbungen geschrieben und vielleicht sogar schon eine neue Anstellung in Aussicht hat.
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