Verbraucherzentrale NRW mahnt erneut wegen Pseudo-Flatrates ab

Sie wendet sich gegen O2 und die Deutsche Telekom. Ihr zufolge gehen sind viele Flatrate-Offerten nur Etikettenschwindel. Im Kleingedruckten finden sich dann gedrosselte Übertragungsgeschwindigkeiten oder Volumenbegrenzungen.

Verbraucherzentrale NRW
Wegen irreführender Werbung mit Flatrates hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zwei weitere Telekommunikationsunternehmen abgemahnt, nämlich O2 und die Deutsche Telekom. O2 wirbt für eine SMS-Flatrate, die auf das Versenden von 3000 Kurznachrichten beschränkt ist. Die Deutsche Telekom hingegen verspricht Telefonieren und SMS „in der 3-fach-Flat“, beschränkt dies im Kleingedruckten aber auf die Kommunikation mit Kunden im eigenen Mobilfunknetz.

Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, kommentiert: „Verbraucher glauben, sie verfügten mit einer Flatrate über einen Pauschaltarif fürs Telefonieren, für SMS oder Datenkommunikation, der sie vor Zusatzkosten schützt. Tatsächlich aber beschränken Anbieter Flatrates oft unbemerkt im Kleingedruckten auf einen fest umrissenen Leistungsumfang und halten bei der geringsten Überschreitung des Volumens die Hand auf oder drosseln die Geschwindigkeit bei der Datenübertragung.“ Er fordert von Unternehmen, „dass sie Kunden einen Pauschaltarif bereitstellen, der diesen Namen verdient – ohne Einschränkungen und Extrakosten.“

Müller führt als Beleg eine im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW durchgeführte repräsentative Emnid-Umfrage in Nordrhein-Westfalen. Demnach vereinbart ein Großteil der Verbraucher lieber eine Festpreisvariante als einen verbrauchsabhängigen Tarif. Das dürfte vor allem daran liegen, dass acht von zehn Telefonkunden in Nordrhein-Westfalen überzeugt sind, dass grenzenlose Telefonie, SMS und Surfen gemeint sind.

Die meisten Nutzer verstehen unter einem „Flatrate-Tarif“ also einen Festpreis ohne Beschränkung und versteckte Kosten. Selbst bei Tarifbezeichnungen wie „SMS-Flat 1000“ ahnt nur jeder zweite Befragte, dass mit dem Zusatz ein Volumenlimit angedeutet wird. Knapp jeder Dritte fühlt sich zudem generell über Tarife, Kosten, Technik, Datenschutz und über die Vertragsbedingungen nur unzureichend informiert oder findet die Hinweise der Unternehmen zu unverständlich und unübersichtlich.

„Real verbirgt sich hinter einem Pauschaltarif für Telekommunikations-Dienstleistungen oft das, was Kunden nicht wollen – ein fest umrissenes Leistungspaket, etwa ein volumenbegrenzter Daten-Flatrate-Tarif für Handys, das bei Nutzungsüberschreitung sofort ins Geld geht und durch die Hintertür doch wieder verbrauchsabhängig bei den Kunden zu Buche schlägt“, sagt Müller. „Um Kunden eine bessere Orientierung zu geben und ihnen keine unnötigen Kosten abzuverlangen, muss eine Flatrate den Kundenerwartungen gerecht werden und darf nicht zur Mogelpackung geraten.“

Zum Weltverbrauchertag am 15. März bietet die Verbraucherzentrale NRW in ihren 58 Beratungsstellen Hilfestellungen rund um Telekommunikationsanbieter an. Außerdem will sie an dem Tag Verbraucher verstärkt über Festpreis-Praktiken aufklären.

[mit Material von Peter Marwan, ITespresso.de]

Themenseiten: Deutsche Telekom AG, O2, Telekommunikation, Verbraucherschutz

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3 Kommentare zu Verbraucherzentrale NRW mahnt erneut wegen Pseudo-Flatrates ab

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  • Am 14. März 2013 um 19:49 von Seraquael

    Ich stimme zwar uneingeschränkt zu, dass sich Telekommunikationsunternehmen in aller Regel nicht gerade durch Preis- oder Tarifdetailtransparenz auszeichnen aber irgendwo kann man auch noch ein bisschen selbsständiges Denken der Kunden vorraussetzen.

    Ich nutze selber einen sog. Flat500-Mobilfunktarif der jeweils 500 Min/SMS/ungedrosselte MB enthält, so steht es direkt unter dem Tafirnamen auf den Plakaten und Werbeanzeigen und ich habe nicht eine Sekunde daran geglaubt das dies eine Komplettflat ist.

    Auch sollte einem der gesunde Menschenverstand sagen das man keine Komplettflat für 7,99 € im Monat bekommt.

    Trotzdem weiß ich aus eigener Erfahrung das sich Menschen darüber aufregen. Ab einem gewissen Punkt allerdings, der spätestens bei einem Tarifnamen wie FlatXXX erreicht ist, sollte man dem ‚mündigen‘ Verbraucher auch sagen können:“Selber Schuld wenn du dachtes die Zahl hätte nichts zu bedeuten.“

    Gruß Sera

    • Am 15. März 2013 um 10:50 von Paul

      Stimme Dir zu, aber dann sollte das Wort „Flat“ rausgenommen werden. Es geht immer um die Formulierung und Flat ist im deutschen Sprachgebrauch einfach gleichzusetzen mit „ohne Limit“, „all inklusive“.
      Wir können denken, wir wissen das vieles so nicht stimmen kann aber warum versuchen diese Unternhemen ständig mit irreführenden Bezeichnungen etwas zu vermarkten.
      Es geht hier um eine faire Kommunikation zwischen Kunden und Anbietern und hier zeigen die Anbieter immer weniger Skrupel wenn es um Kundenfang geht. Auch das den Kunden während der Vertragslaufzeit immer mal wieder eine Option unbestellterweise draufgebucht wird und ähnliches.

      Ich finde es gut das es Verbraucherzentralen gibt, die grundlegende Benimmregeln immer mal wieder einfordert.

  • Am 18. März 2013 um 16:38 von Olaf

    In der Tat ist „Flat“ immer wieder ein sehr unglücklich gewählter Begriff, da es „kostenlos“ suggeriert. Vielmehr sollte vielleicht von Daten- oder Volumentarif gesprochen werden.

    Einen Kritikpunkt gibt es allerdings auf Seiten der Verbraucherzentrale NRW: „O2 wirbt mit einer SMS-Flatrate, die auf 3.000 Einheiten begrenzt ist, ohne dass darauf aufmerksam gemacht wird.“ – Das ist schlichtweg falsch! O2 wirbt mit seiner Surf- u. SMS-Flatrate (3000 SMS/Monat) im O2 Loop Prepaid-Tarif (das ist wohl der einzige Tarif, der SMS limitiert; bei den anderen O2 Blue Tarifen ist das wohl mittlerweile All-Inklusive). Und hier macht O2 ganz klar auf dieses 3000 SMS aufmerksam. –> siehe http://www.o2online.de/tarife/prepaid-tarife/o2-loop/freikarte/

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